Saisonkennzeichen: Vorteile eines festgelegten Geltungszeitraums

Nur wenige Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug das ganze Jahr über. Mit den Herbststürmen und zu Beginn des Wintereinbruchs parken Biker ihr Motorrad deshalb in der Garage und melden das Fahrzeug ab. Zu Beginn der Saison, wenn der Schnee verschwunden ist und die Temperaturen steigen, muss das Fahrzeug dann wieder angemeldet werden. Ein Saisonkennzeichen erspart diesen bürokratischen Aufwand.

Über 2,13 Millionen Fahrzeuge in Deutschland haben ein Saisonkennzeichen. Neben Motorrädern nutzen auch Halter von Sportwagen, Cabrios, Wohnmobilen und Wohnwagen diese Option. Vorzugsweise von April bis Oktober wählen 44,7 Prozent der Fahrzeughalter mit Saisonkennzeichen eine Zulassungsdauer von sieben Monaten.

Die Gründe für die Nutzung eines solchen Kennzeichens sind einfach: Ersparnis. Zusätzlich neben der gesparten Zeit für Ab- und erneute Anmeldung macht ein Saisonkennzeichen auch einen finanziellen Unterschied. Meldet ein Halter sein Fahrzeug regelmäßig an und wieder ab kostet das Jahr für Jahr 17 Euro. Für ein Saisonkennzeichen werden hingegen nur für die Anmeldung einmalig Kosten erhoben. Bei der Kfz-Steuer und -Versicherung kann man ebenfalls sparen. Die Kfz-Steuer eines Motorrads beträgt je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Der Versicherungsbeitrag für das Fahrzeug wird nur für den Betriebsraum fällig, nicht aber in der Ruhezeit. Es empfiehlt sich allerdings das Saisonkennzeichen für mehr als sechs Monate zu beantragen. Einige Versicherungen belohnen das nämlich mit einer besseren Einstufung bei der Schadenfreiheit.

Wer sich für ein Saisonkennzeichen entscheidet, muss sich darüber bewusst sein, dass das Fahrzeug in der Ruhezeit in keinem Fall bewegt oder auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden darf. Nur in einer Garage oder auf einem Abstellplatz, der durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer vom öffentlichen Straßenraum abgetrennt ist, darf sich das Motorrad befinden. Ist das Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht, gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch außerhalb der Saison. Hat der Halter eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen, ist das Motorrad auch während der Ruhephase gegen Brand oder Diebstahl versichert.

Für welchen Zeitraum das Saisonkennzeichen gilt, ist auf diesem eingeprägt. Somit ist es nachvollziehbar, welches Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen darf und welches nicht. Das Motorrad sollte außerhalb des Gültigkeitszeitraums auch wirklich nicht benutzt werden, sonst drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Wird mehrmalig gegen den Geltungsbereich verstoßen, kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen. Sehr gefährlich und teuer wird es, wenn sich während der unerlaubten Nutzung ein Unfall ereignet. In diesem Fall müssen die Kosten für die Schadenregulierung selbst getragen werden und können den Fahrzeughalter im schlimmsten Fall finanziell ruinieren.

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