Von: Falk
Wie das OLG Hamm entschied (Az.: 6 U 28/01), dürfen Motorradfahrer bei eingeschränkter Sicht innerhalb von geschlossenen Ortschaften nicht schneller als 35 km/h fahren. Im behandelten Fall erfasste ein Motorradfahrer nachts einen Fußgänger. Er berief sich auf schlechte Sicht durch Regentropfen auf dem Visier, weswegen er nicht rechtzeitig bremsen konnte. Obwohl er das Tempolimit nicht überschritt, musste der Motorradfahrer für den Schaden aufkommen. Die Begründung liegt in der Straßenverkehrsordnung, nach der niemand blindlings ins Ungewisse hineinfahren dürfe.
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